Wärmeschutz

 

Der Wärmeschutz im Hochbau ist in gleichem Maße eine Frage der Hygiene wie der Wirtschaftlichkeit und Energieeinsparung. Zur Erzielung trockener, behaglicher Wohnungen müssen gewisse Mindestwerte des Wärmeschutzes eingehalten werden, die in DIN 4108 festgelegt sind. Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit und Energieeinsparung sind die Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV). Das Ziel der EnEV ist es, noch mehr Heizenergie einzusparen und einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen zu leisten.

  • Konzipierung & Planung Wärmeschutzmaßnahmen

  • Energetisch-wirtschaftlich optimale Auslegung

  • Messtechnische Untersuchungen

  • Unabhängige energetische Beratung

  • KfW Effizienzhaus-Planung

  • Detaillierte Wärmebrückenuntersuchung

  • Passivhausplanung

Energieausweis

Energieeffizienz und Energieausweis werden nicht nur im Wohnungsbau sondern auch in öffentlichen und privaten Verwaltungs- und Bürobauten immer wichtiger. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.

Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder – verbrauch als Basis des Energieausweises. Für Wohngebäude besteht die Ausweispflicht im Falle des Verkaufs oder der Vermietung seit 2008. Für alle Nichtwohngebäude sind Energieausweise seit 2009 auszustellen und öffentlich zugänglich machen. Alle vor dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 und nach einheitlichen Regeln erstellten Energie- und Wärmebedarfsbedarfsausweise (z.B. dena-Energiepass) gelten auch nach dem Inkrafttreten der neuen EnEV für maximal 10 Jahre weiter.

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  • Wir geben Ihnen Hinweise für die energetische Sanierung

Luftdichtheitsprüfung

Messungen der Luftdichtheit (n50-Wert) eines Gebäudes sowie von lokalen Undichtheiten (Leckagen) in der Gebäudehülle werden mit der Methode der Blower-Door durchgeführt.

Die Methode der Blower-Door ist ein Differenzdruck-Messverfahren zur Bestimmung der Luftdichtheit eines Gebäudes. Das Verfahren ist in DIN EN 13829 festgelegt und zielt auf die Bestimmung der „Luftdurchlässigkeit“ der Gebäudehülle ab. Damit kann auch die Luftwechselrate bestimmt werden.
Richtwerte für den n50-Wert sind seit November 1996 in DIN 4108 Teil 7 aufgenommen worden. Die geltenden Energieeinsparverordnungen (EnEV) enthält ebenfalls Grenzwerte für die Luftdichtheit der Gebäudehülle.

Wir sind vom „Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB)“ zertifizierte „Prüfer der Gebäudeluftdichtheit im Sinne der Energieeinsparverordnung“.